Arbeits- und Gesundheitsschutz –
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Arbeitgeber sind Sie für die Gesundheit und die Sicherheit Ihrer Beschäftigten während der Arbeitszeit verantwortlich. Um die daraus resultierenden Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert wahrnehmen zu können, schreibt der Gesetzgeber die Unterstützung durch mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor, die gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 schriftlich zu bestellen ist.
Durch die Qualifikationen und die langjährigen Erfahrungen unserer Sicherheitsfachkräfte in den verschiedensten Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes können wir Ihnen mit einem weitreichenden Portfolio fachgerecht zur Seite stehen, gerne auch um mehr als nur die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zu erfüllen.
Unsere Sicherheitsfachkräfte helfen Ihnen dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihren unterschiedlichen Betriebsebenen zu integrieren, die Arbeitsschutzorganisation zu optimieren und die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze zu gewährleisten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Pflege einer ordnungsgemäßen Arbeitsschutzdokumentation (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, Pflichtendelegation).