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Beauftragtenwesen

Unsere Leistungen

Unser Leistungsangebot rund um das Thema Beauftragtenwesen

Kreislaufwirtschaft – Betriebsbeauftragter für Abfall

Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz

Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz

Betriebsbeauftragter für Gefahrgut

Betriebsbeauftragter für Brandschutz

Externes Beauftragtenwesen

Um die Gefahren für Mensch und Umwelt durch Stoffe und Verfahren, die im Arbeitsprozess Anwendung finden, zu vermindern, fordert der Gesetzgeber für bestimmte Bereiche oder Verfahren die Benennung von qualifizierten Betriebsbeauftragten. Ziel ist es, die betriebliche Eigeninitiative in Unternehmen, z.B. hinsichtlich der Schutzvorkehrungen vor potenziell schädlichen Umwelteinwirkungen, zu stärken. Fachkundige Betriebsbeauftragte sollen mit ihrer Kompetenz dazu beitragen, dieser Unternehmensverantwortung gerecht zu werden.

Wir bieten Ihnen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihnen als externe Beauftragte bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen – und darüber hinaus – zur Seite stehen.

Unsere Beauftragten-Qualifikationen im Überblick:

  • Abfallbeauftragte
  • Gewässerschutzbeauftragte
  • Immissionsschutzbeauftragte
  • Gefahrgutbeauftragte
  • Brandschutzbeauftragte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unsere Beauftragten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Fach- und Sachkunde und sind im Falle des Vorliegens einer Gesetzesgrundlage staatlich anerkannt.

Weitere Details zu unserem Dienstleistungsangebot können Sie unserer Infobroschüre entnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und ein persönliches Gespräch!

Kreislaufwirtschaft –
Betriebsbeauftragter für Abfall

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet bestimmte Unternehmen einen Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) gemäß §§ 58, 59 KrWG zu bestellen. Dies betrifft insbesondere Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) anfallen, Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen sowie Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen und Besitzer von Abfällen.

Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne als externe Abfallbeauftragte in Ihrem Unternehmen zur Verfügung. Wir helfen Ihrem Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und beraten Sie hinsichtlich jeglicher Fragen rund um die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

Gerne führen wir für Sie folgende Leistungen durch:

  1. Überwachung der Einhaltung des geltenden Rechts
  2. Überwachung Ihres betrieblichen Abfallmanagements
  3. Weiterentwicklung und Optimierung Ihres betrieblichen
  4. Abfallmanagements
  5. Beratung zur Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
  6. Schulung der Mitarbeiter*innen
    Jährliche Berichterstattung

Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz

Nach § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen Unternehmen, die mehr als 750 m³ Abwasser pro Tag einleiten dürfen, einen Gewässerschutzbeauftragten bestellen. Die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz ergeben sich aus § 65 WHG.

Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne als externe Gewässerschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen zur Verfügung. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei allen anlagen- und einleiterbezogenen Fragestellungen rund um das Thema Gewässerschutz. Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk an Beratern und Sachverständigen.

Gerne führen wir für Sie folgende Leistungen durch:

  1. Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Interesse des Gewässerschutzes
  2. Regelmäßige Kontrollen und Überwachung Ihrer Abwasseranlagen
  3. Beratung zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls sowie zur Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren
  4. Jährliche Berichterstattung

Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz

Gemäß der §§ 53 – 58 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen erforderlich ist.

Wir von der RUS stehen Ihnen gerne als externe Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz in Ihrem Unternehmen zur Verfügung. Wir helfen Ihrem Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und beraten Sie hinsichtlich jeglicher Fragen rund um den Immissionsschutz.

Gerne führen wir für Sie folgende Leistungen durch:

  1. Überwachung der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben
  2. Beratung zu allen Fragen des Immissionsschutzes einschließlich zu Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen
  3. Regelmäßige Kontrollen der immissionsschutzrechtlichen Anlagenteile
  4. Weiterentwicklung und Optimierung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse
  5. Schulung der
  6. Mitarbeiter*innen
    Jährliche Berichterstattung

Betriebsbeauftragter für Gefahrgut

Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn, Straßen-, Wasser oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen i.d.R. mindestens einen Gefahrgutbeauftragten gemäß §§ 1 ff. Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) bestellen.

Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne als externe Gefahrgutbeauftragte in Ihrem Unternehmen zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Erfüllung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. Darüber hinaus beraten wir Sie zu jeglichen Fragen rund um die Gefahrstofflagerung und den Gefahrguttransport.

Gerne führen wir für Sie folgende Leistungen durch:

  1. Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Interesse der ordnungsgemäßen Beförderung gefährlicher Güter
  2. Beratung zu allen Vorgängen, welche die Abwicklung und den Transport von Gefahrgütern betreffen
  3. Jährliche Berichterstattung sowie Unfallberichterstattungen

Betriebsbeauftragter für Brandschutz

Neben gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten, die ein Unternehmen bestellen muss, gibt es bundesweit beim Brandschutzbeauftragten keine einheitliche gesetzliche Verpflichtung. Aufgrund bestimmter behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen kann ein Betriebsbeauftragter für Brandschutz jedoch erforderlich sein. Dabei ist es von Vorteil, zur Beratung jeglicher brandschutzrelevanter Themen, einen externen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen deshalb auch als externe Betriebsbeauftragte für Brandschutz zum Beispiel in Verbindung mit der Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen und Problemstellungen hinsichtlich des betrieblichen Brandschutzes, einschließlich zu der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Betriebsanweisungen.

Gerne führen wir für Sie u.a. folgende Leistungen durch:

  1. Beratung hinsichtlich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes
  2. Überwachung des betrieblichen Notfallmanagements
  3. Mitwirken bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Betriebsanweisungen

Ansprechpartner bei RUS

Ihre persönlichen Ansprechpartner

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Fabian Ross

Geschäftsführender Gesellschafter

Tel.: 02541 9499 - 0

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Guido Worms

Assistenz der Geschäftsleitung

Tel.: 02541 9499 - 16

gerald-boeyer-geschaeftsfuehrer-bei-rus-gmbh-eco-gruppe.jpg

Gerald Böyer

Geschäftsführer, Umweltgutachter

Telefon: 02541 84230 - 15

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Justus Ross

Auditor

Tel.: 02541 9499 - 27

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Stefan Wendland

Sachverständiger, Auditor

Tel.: 02541 9499 - 22

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