Externes Beauftragtenwesen
Um die Gefahren für Mensch und Umwelt durch Stoffe und Verfahren, die im Arbeitsprozess Anwendung finden, zu vermindern, fordert der Gesetzgeber für bestimmte Bereiche oder Verfahren die Benennung von qualifizierten Betriebsbeauftragten. Ziel ist es, die betriebliche Eigeninitiative in Unternehmen, z.B. hinsichtlich der Schutzvorkehrungen vor potenziell schädlichen Umwelteinwirkungen, zu stärken. Fachkundige Betriebsbeauftragte sollen mit ihrer Kompetenz dazu beitragen, dieser Unternehmensverantwortung gerecht zu werden.
Wir bieten Ihnen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihnen als externe Beauftragte bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen – und darüber hinaus – zur Seite stehen.
Unsere Beauftragten-Qualifikationen im Überblick:
- Abfallbeauftragte
- Gewässerschutzbeauftragte
- Immissionsschutzbeauftragte
- Gefahrgutbeauftragte
- Brandschutzbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unsere Beauftragten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Fach- und Sachkunde und sind im Falle des Vorliegens einer Gesetzesgrundlage staatlich anerkannt.
Weitere Details zu unserem Dienstleistungsangebot können Sie unserer Infobroschüre entnehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und ein persönliches Gespräch!