Energieaudits nach DIN EN 16247-1
Gerne beraten wir Sie bei der Durchführung von Energieaudits z.B. gemäß DIN EN 16247-1 oder führen die Energieaudits gemeinsam mit Ihnen durch.
Unternehmen aller Branchen, die nicht unter die Definition für kleine und mittelständige Unternehmen fallen (alle Nicht-KMU) sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) verpflichtet, verbindliche Energieaudits unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Auditoren durchzuführen. Dies gilt sowohl für produzierende als auch für nicht produzierende Unternehmen. Erstmalige Energieaudits waren bis zu 05.12.2015 umzusetzen und sind seitdem mindestens alle vier Jahre zu wiederholen. Die Prüfung der Umsetzung bei den Unternehmen erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wesentliches Ziel eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ist die systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs in Ihrem Unternehmen. Durch das Energieaudit sollen Energieflüsse und Potenziale für die Verbesserungen der Energieeffizienz identifiziert und daraus Verbesserungspotenziale abgeleitet werden. Eine Weiterentwicklung beispielsweise zu einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 ist möglich.
Durch die Qualifikationen und Erfahrungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wir in der Lage, Ihrem Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung eines Energieaudits zur Seite zu stehen.
Gerne führen wir für Sie folgende Leistungen durch:
- Ermittlung und Darstellung des IST-Zustandes: Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs
- Identifizierung von Energieverbesserungs- und Einsparpotenzialen
- Identifizierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz mit Hilfe von Schwachstellenanalysen
- Erstellung eines Energieauditberichts